Was ist die BITV 2.0?
Die „Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0“ (BITV 2.0) regelt die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) im digitalen Raum. Sie gilt seit 2011 in überarbeiteter Form und wurde zuletzt 2019 an die EU-Richtlinie 2016/2102 angepasst.
Die BITV 2.0 verpflichtet öffentliche Stellen in Bund und Ländern dazu, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten – z. B. Websites, Apps, Formulare oder PDFs.
mehr über das BITV 2.0 erfahren
Für wen gilt die BITV 2.0?
Die BITV 2.0 gilt für:
- Bundesbehörden und deren Webseiten
- Länder- und Kommunalbehörden
- Gerichte, Hochschulen und Schulen in öffentlicher Trägerschaft
- öffentlich-rechtliche Körperschaften
Information
Die BITV 2.0 gilt ausschließlich für öffentliche Stellen, etwa Behörden, Universitäten oder öffentlich-rechtliche Einrichtungen.
Private Unternehmen sind davon nicht direkt betroffen – für sie greift das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Was fordert die BITV 2.0 konkret?
Die BITV 2.0 schreibt vor, dass digitale Inhalte:
- den WCAG 2.2 Erfolgskriterien auf Level AA entsprechen
- per Tastatur bedienbar sind
- Texte und Medien auch für Screenreader nutzbar gemacht werden
- Kontrastanforderungen eingehalten werden
regelmäßig erklärt, getestet und dokumentiert werden (z. B. durch eine Barrierefreiheitserklärung)
Technische Basis: WCAG & EN 301 549
Die BITV 2.0 orientiert sich direkt an den WCAG 2.1 (Level AA) und verweist auf die europäische Norm EN 301 549. Damit ist die technische Ausgestaltung auf europäischer Ebene harmonisiert – auch mit Blick auf kommende Pflichten für den privaten Sektor (z. B. über das BFSG)
Fazit: Warum ist die BITV 2.0 so wichtig?
Verstöße gegen die BITV 2.0 können von Betroffenen über die Schlichtungsstelle BGG gemeldet werden. Für Förderprogramme oder EU-Projekte ist Barrierefreiheit häufig Voraussetzung.
Die BITV 2.0 ist der rechtlich verbindliche Maßstab für digitale Barrierefreiheit bei öffentlichen Stellen. Sie sorgt dafür, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu digitalen Informationen, Formularen und Dienstleistungen erhalten.
Unsere Checkliste für digitale Barrierefreiheit hilft dir, die wichtigsten WCAG-Kriterien Schritt für Schritt umzusetzen.
Häufige Fragen
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Nein. Die BITV 2.0 richtet sich ausschließlich an öffentliche Stellen wie Behörden, Ministerien oder Hochschulen. Private Unternehmen fallen nicht unter diese Verordnung.
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Sie verlangt, dass Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei nutzbar sind – gemäß den WCAG 2.1, Stufe AA. Dazu gehören u. a. kontrastreiche Texte, zugängliche Navigation und Tastaturbedienbarkeit.
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Die rechtliche Grundlage ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Die BITV 2.0 konkretisiert dessen Anforderungen für den digitalen Raum.
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Neben automatisierten Tests mit Tools wie WAVE oder axe solltest du auch manuelle Prüfungen (z. B. mit Screenreadern) durchführen.
👉 Oder nutze direkt unsere Checkliste zur Barrierefreiheit, die dir die wichtigsten Punkte anzeigt.