Was ist das BGG?
Das BGG trat erstmals 2002 in Kraft und wurde seither mehrfach angepasst. Es schafft die gesetzlichen Grundlagen für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen – auch online.
Das BGG verpflichtet insbesondere öffentliche Stellen des Bundes, digitale Angebote so zu gestalten, dass sie von allen Menschen selbstständig und uneingeschränkt genutzt werden können.
Für wen gilt das BGG?
Das Gesetz gilt für:
- Behörden und Einrichtungen des Bundes
- öffentlich-rechtliche Körperschaften auf Bundesebene
- Unternehmen in Bundeshoheit (z. B. Deutsche Bahn)
Achtung
Wenn du für eine Stadt, Hochschule oder ein Landesministerium arbeitest, gelten die jeweiligen Landesgleichstellungsgesetze – diese orientieren sich inhaltlich am BGG, sind aber eigenständig geregelt.
Was fordert das Gesetz konkret?
Zentrale Anforderungen:
- Barrierefreiheit in der Information und Kommunikation
- Berücksichtigung von Barrierefreiheit bei der Verwaltungspraxis
- Benachteiligungsverbot für Menschen mit Behinderung
- Schaffung einer Schlichtungsstelle, wenn Barrieren nicht beseitigt werden
Für digitale Inhalte heißt das konkret:
Websites, Apps und digitale Dokumente müssen zugänglich, verständlich und nutzbar sein – nach technischen Vorgaben der BITV 2.0, die sich wiederum auf die WCAG 2.1 (Level AA) stützt.
Wie hängt das BGG mit anderen Regelungen zusammen?
Das BGG ist das Rahmengesetz für Gleichstellung auf Bundesebene. Es wirkt zusammen mit anderen Gesetzen und Verordnungen:
- BITV 2.0 legt die technischen Anforderungen für barrierefreie IT fest
- EN 301 549 liefert EU-weite technische Standards
- BGG dient als Grundlage für Landesgesetze, z. B. das L-BGG in Baden-Württemberg
Fazit: Was bedeutet das für öffentliche Stellen?
Die Einhaltung der Barrierefreiheit ist nicht optional – sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Beschwerden können über die Schlichtungsstelle BGG eingereicht werden, wenn digitale Angebote nicht zugänglich sind.
Das BGG verpflichtet alle öffentlichen Stellen des Bundes zur barrierefreien Gestaltung – nicht nur analog, sondern auch digital. Technische Anforderungen ergeben sich aus der BITV 2.0 – und damit letztlich aus der WCAG.
Unsere Checkliste für digitale Barrierefreiheit hilft dir, die wichtigsten WCAG-Kriterien Schritt für Schritt umzusetzen.
Häufige Fragen
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Das BGG gilt für öffentliche Stellen des Bundes, also z. B. Bundesbehörden, Ministerien und staatliche Einrichtungen. Es verpflichtet sie, barrierefreie Angebote bereitzustellen – insbesondere im digitalen Raum
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Das BGG verpflichtet öffentliche Stellen, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Die konkreten Anforderungen werden in der BITV 2.0 geregelt, die als technische Verordnung dem BGG untergeordnet ist
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Nein. Für private Anbieter digitaler Produkte gilt das BGG nicht. Stattdessen kommt ab Juni 2025 das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) zur Anwendung.
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Das BGG richtet sich an öffentliche Stellen und basiert auf dem Gleichstellungsprinzip. Das BFSG richtet sich an private Unternehmen und basiert auf dem European Accessibility Act. Beide verfolgen das Ziel digitaler Barrierefreiheit, jedoch in unterschiedlichen Anwendungsbereichen.
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Ja. Personen, die sich durch eine öffentliche Stelle benachteiligt fühlen, können sich an die Schlichtungsstelle nach dem BGG wenden. Diese vermittelt zwischen Betroffenen und Behörden. Klagen sind ebenfalls möglich.



