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Bin ich vom BFSG betroffen?

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Barrierefreiheit betrifft nicht mehr nur den öffentlichen Sektor. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird digitale Zugänglichkeit auch für viele Unternehmen zur Pflicht. Das Gesetz setzt den europäischen European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um – und bringt neue Anforderungen für private Anbieter mit sich.

Geschlossenes Buch mit BFSG-Aufschrift

Inhaltsverzeichnis

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wurde 2021 beschlossen und tritt für viele digitale Produkte und Dienstleistungen zum 28. Juni 2025 in Kraft. Es verpflichtet bestimmte Wirtschaftsakteure, digitale Barrierefreiheit umzusetzen – z. B. bei Websites, Apps, Self-Service-Terminals oder E-Book-Readern.

Information

Das BFSG gilt nicht für alle Unternehmen. Entscheidend ist, ob ein Produkt oder eine Dienstleistung unter die Regelungen fällt – etwa bei E-Commerce, Banking oder Fahrkartenautomaten.

Für wen gilt das Gesetz?

Das BFSG betrifft

  • Online-Shops und E-Commerce-Plattformen
  • Banken und Zahlungsdienste
  • E-Books und Lesegeräte
  • Fahrkartenautomaten und andere Selbstbedienungsterminals
  • Kommunikationsdienste (z. B. Messenger)

Nicht betroffen

Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Mio. € Jahresumsatz – es sei denn, sie bieten betroffene Produkte oder Dienste in Zusammenarbeit mit Dritten an.

Bist du betroffen

Diese Grafik hilft dir zu verstehen ob du betroffen bist:

BFSG-Pflicht Entscheidungsbaum für Unternehmen mit Ja/Nein-Verzweigungen

Flussdiagramm zur Bestimmung der BFSG-Pflicht: Startet mit der Frage „Macht ihr B2C?“. Bei „Nein“ führt es direkt zu „Keine Pflicht“. Bei „Ja“ folgt die Frage „10+ Mitarbeiter?“.

Bei „Ja“ bei der Mitarbeiterfrage führt es direkt zur Frage „Verkauft ihr Produkte oder Dienstleistungen online?“, die dann zu „BFSG-Pflicht!“ führt.

Bei „Nein“ bei der Mitarbeiterfrage geht es weiter zu „Über 2 Mio Umsatz?“. Hier führt „Ja“ ebenfalls zur Online-Verkauf-Frage und damit zur „BFSG-Pflicht!“, während „Nein“ zu „Keine Pflicht“ führt.

Der Entscheidungsbaum zeigt alle möglichen Pfade zur Bestimmung der Barrierefreiheitspflicht nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.

Was fordert das BFSG konkret?

Das Gesetz verlangt, dass digitale Produkte und Dienstleistungen:

  • barrierefrei nutzbar sind
  • auf verständliche Weise zugänglich gemacht werden
  • mit unterstützenden Technologien kompatibel sind (z. B. Screenreader, Braille-Displays)
  • und dass barrierefreie Dokumentation bereitgestellt wird

Das Gesetz verlangt, dass digitale Produkte und Dienstleistungen:

  • barrierefrei nutzbar sind
  • auf verständliche Weise zugänglich gemacht werden
  • mit unterstützenden Technologien kompatibel sind (z. B. Screenreader, Braille-Displays)
  • und dass barrierefreie Dokumentation bereitgestellt wird

Die technischen Anforderungen ergeben sich aus der EN 301 549, die sich wiederum auf die WCAG 2.1 Level AA stützt.

Wie hängt das BFSG mit anderen Regelwerken zusammen?

Das BFSG steht nicht isoliert, sondern ist Teil eines Regelgefüges auf EU- und Bundesebene:

  • Die Grundlage ist der European Accessibility Act (EAA)
  • Die technische Umsetzung erfolgt über EN 301 549
  • Viele Anforderungen basieren auf der WCAG 2.1 (Level AA)
  • Für öffentliche Stellen gilt weiterhin die BITV 2.0 separat

Gilt die BITV 2.0 auch für das BFSG?

Nein. Das BFSG ist ein eigenständiges Gesetz für private Anbieter – also z. B. Onlineshops, Banken oder App-Dienste. Es bezieht sich nicht auf die BITV 2.0, sondern auf folgende technische Grundlagen:

  • EN 301 549 (EU-Norm)
  • WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA

Achtung


Ab dem 28. Juni 2025 drohen Bußgelder, wenn betroffene Unternehmen keine barrierefreien digitalen Produkte anbieten. Frühzeitige Planung ist entscheidend – auch für kleinere Anbieter mit Partnerlösungen.

Kurzum: Unternehmen, die unter das BFSG fallen, müssen ihre digitalen Produkte und Kommunikationsmittel barrierefrei gestalten, dokumentieren und bereitstellen – technisch korrekt, verständlich und überprüfbar.

👉 Tipp: Unsere Checkliste für digitale Barrierefreiheit hilft dir, die wichtigsten WCAG-Kriterien Schritt für Schritt umzusetzen.

Häufige Fragen

  • Das BFSG gilt für private Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen. Die BITV 2.0 hingegen betrifft nur öffentliche Stellen. Beide Gesetze haben unterschiedliche Grundlagen und technische Anforderungen.

  • Ja, sofern dein Angebot unter die Kategorien im Gesetz fällt (z. B. Onlineshop, Bankdienstleistung). Es gibt jedoch Ausnahmen für Kleinstunternehmen bei bestimmten Leistungen.

  • Das BFSG verweist auf die EN 301 549, die wiederum auf die WCAG 2.1, Stufe AA basiert. Diese technischen Standards legen fest, was „barrierefrei“ konkret bedeutet.

  • Das BGG richtet sich an öffentliche Stellen und basiert auf dem Gedanken der Gleichstellung. Es wird konkretisiert durch die BITV 2.0. Das BFSG hingegen betrifft private Anbieter, die ab 2025 verpflichtet sind, bestimmte digitale Angebote barrierefrei anzubieten. Die technische Grundlage hier ist die EN 301 549